Barrierefreiheitstärkungsgesetz
Werbeagentur und Webagentur für B2B / B2C — Barrierefreiheitstärkungsgesetz — Immagine GmbH München
Ihre Website intuitiver und attraktiver. Zugängliche Webseiten verbessern die Nutzererfahrung für alle.
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein.
Websites, darunter Webshops, aber auch Dienstleistungen wie Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken fallen darunter.
Wir helfen Ihnen für einen optimalen barrierefreien Webauftritt.
Barrierefreie Dienstleistungen nützen nicht nur Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen – sie machen Angebote für alle zugänglicher. Mit einer alternden Gesellschaft steigt der Bedarf an barrierefreien Lösungen, sodass Unternehmen, die frühzeitig darauf setzen, langfristig profitieren. Sie sichern sich größere Zielgruppen, einen Wettbewerbsvorteil und sind zukunftsfähig, insbesondere wenn künftig verpflichtete Unternehmen mit innovativen barrierefreien Angeboten in den Markt eintreten.
Für genauere Informationen und Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes können Sie sich hier informieren.
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Unser Leistungsspektrum für Ihre barrierefreie Website:
Warum eine Full Service Werbeagentur für Barrierefreiheit beauftragen?
Wir als Full Service Werbe- und Webagentur möchten Unternehmen gezielt dabei unterstützen, ihre Website barrierefrei zu gestalten, um damit zum einen den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden und zum anderen den Zugang für eine breitere Zielgruppe zu gewährleisten und somit den Erfolg und die Nachhaltigkeit ihrer digitalen Präsenz zu unterstützten.
Analyse & Beratung
Barrierefreiheits-Check der bestehenden Website – Prüfung der Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und gesetzlichen Vorgaben
Beratung zur Umsetzung – Entwicklung einer individuellen Strategie zur Barrierefreiheit
Empfehlungen für Content & Design – Anpassungen für bessere Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit
Technische Umsetzung & Entwicklung
Einhaltung der WCAG-Standards – Anpassung an die internationalen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit
Tastatur-Navigation ermöglichen – Sicherstellen, dass die Website auch ohne Maus nutzbar ist
Screenreader-Kompatibilität – Strukturierung des Codes für optimale Lesbarkeit durch Vorleseprogramme
Optimierung von Formularen – Klare Beschriftungen, Fokusreihenfolge und verständliche Fehlermeldungen
Barrierefreies Design & UX-Optimierung
Hoher Farbkontrast & klare Schriftgrößen – Verbesserung der Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen
Flexibles Layout für verschiedene Endgeräte – Sicherstellen, dass Inhalte auch auf Mobilgeräten und Tablets barrierefrei sind
Alternative Inhalte für Medien – Bereitstellung von Bildbeschreibungen (Alt-Texte), Untertiteln und Transkripten für visuelle und audiovisuelle Inhalte
Barrierefreier Content & SEO
Einfache & verständliche Sprache – Optimierung von Texten für alle Zielgruppen
Strukturierte Inhalte – Logische Überschriftenhierarchie (H1-H6) und gut erkennbare Links
SEO-optimierte Barrierefreiheit – Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen durch zugängliche Inhalte
Testing & Qualitätssicherung
Nutzer-Tests mit Assistenztechnologien – Überprüfung der Website mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln
Automatisierte & manuelle Tests – Einsatz von Tools wie WAVE, AXE oder Lighthouse zur Barrierefreiheitsprüfung
Laufende Optimierung – Regelmäßige Updates, um gesetzliche Anforderungen und Nutzerbedürfnisse zu erfüllen
Schulung & Betreuung
Einweisung der Kunden– Vermittlung von Know-how für barrierefreie Inhalte
Laufende Beratung & Support – Begleitung bei zukünftigen Änderungen und Optimierungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft im Wesentlichen den digitalen Bereich und stellt sicher, dass Websites sowie mobile Anwendungen zugänglich sind. Für den Printbereich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben im Rahmen dieses Gesetzes.
Trotzdem sehen wir uns in der Verantwortung, Barrierefreiheit auch im Printbereich zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass auf Wunsch auch bei der Gestaltung von Broschüren, Flyern, Plakaten oder anderen gedruckten Materialien besonders auf Lesbarkeit, Struktur, Verständlichkeit und Inklusivität geachtet wird.
